Schon seit mehreren Jahren versucht die Europäische Union, den Umgang mit Grüner Gentechnik neu zu regulieren. Die bestehenden Gesetze stammen aus einer Zeit, in der andere Methoden angewendet wurden: Bei der konventionellen oder „alten“ Gentechnik wurden längere Genabschnitte in das Genom einer Pflanze eingeschleust. Oft stammen sie aus ganz anderen Pflanzenarten – in diesem Fall gilt das Produkt als „transgene“ Pflanze. Die „neue“ Gentechnik (NGT) hingegen arbeitet mit Methoden der Genom-Editierung, etwa mit der Genschere CRISPER-Cas9. Dabei werden häufig einzelne Basen in einer Gensequenz verändert, meist entsteht dabei keine transgenen Pflanzen.
Das bestehende Gentechnikgesetz behandelt beide Techniken gleich, obwohl sie sehr unterschiedlich funktionieren. Es regulieret die Grüne Gentechnik in Europa streng – so streng, dass es de facto einem Verbot gleichkommt. Vonseiten der Forschung und der Pflanzenzucht besteht seit Langem die Forderung, die strikten Gesetze zu deregulieren; auch einflussreche deutsche Organisationen wie die Leopoldina und die DFG sprechen sich dafür aus. Die neue Gentechnik böte viele Chancen für die Pflanzenzucht, gerade auch im Hinblick auf eine nachhaltige Landwirtschaft und für eine Anpassung an neue klimatische Gegebenheiten, so ein Hauptargument.
Kritiker der Gentechnik sehen jedoch auch die NGT als Risiko für Gesundheit und Umwelt.
Im Sommer 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die Neuregelung – beziehungsweise die Deregulierung – von NGT-Pflanzen vorgelegt. Seitdem findet über verschiedene Organe der Europäischen Union hinweg ein zähes Ringen um diesen Vorschlag satt. Klar ist: Eine praktisch umsetzbare Regelung für die Pflanzenzucht mit NGT ist dringend nötig. Doch der aktuelle Vorschlag ist auch in der Wissenschaft umstritten – selbst molekularbiologisch Forschende sehen Lücken und wissenschaftlich schwer begründbare Aspekte in der vorgeschlagenen Regelung.
Das Europäische Parlament hat dem Vorschlag im Jahr 2024 im Kern zugestimmt. Unter polnischer Ratspräsidentschaft hat am 14. März 2025 auch der EU-Ministerrat einen leicht abgewandelten Vorschlag abgesegnet. Parlament, Rat und Ratsvorsitz können nun im Trilog einen finalen Gesetzestext aushandeln. Ministerrat und Parlament müssen diesen dann formell bestätigen, bevor eine neue Verordnung in Kraft treten kann.
Quelle:
Spektrum der Wissenschaft, 11/25
