Invasive Pflanzen nach der EU-Verordnung

Pflanzen, die nach der Entdeckung Amerikas, im Jahre 1492, nach Mitteleuropa gelangt sind, werden als Neophyten bezeichnet. Nicht alle sind für unser Ökosystem schädlich.

Der Umgang mit invasiven Arten unterscheidet sich vom Artenschutz. Hier gelten keine klassischen Schutzbestimmungen. Es geht vordergründig um Prävention, Eindämmung und Monitoring. Maßnahmen können sein: Bekämpfung bis hin zu Einfuhr- und Haltungsverbot, je nach Organismen Gruppe. Es kann aber trotzdem das Tierschutzgesetz greifen, vor allem bei Wirbeltieren (Waschbär, Nutria).

Daher erfolgen die Einstufungen auf unterschiedlichen Ebenen:

*Europäische Union (EU): führt eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung.

*Bundesamt für Naturschutz (BfN): bewertet gebietsfremde Arten für Deutschland und erstellt nationale Fachgrundlagen.

*Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): zuständig unter anderem für Quarantäneschädlinge, die vor allem Land- und Forstwirtschaft betreffen.

Die unterschiedlichen Bedingungen für Risiken in der Biodiversität, Wirtschaft oder Gesundheit müssen erfasst werden. Durch Vorbeugung, Früherkennung, Monitoring und Management soll die Kontrolle zu Verringerung möglicher Schäden verbessert werden.

Insgesamt sind 114 invasive Tier- und Pflanzenarten derzeit gelistet, gut 50 von ihnen kommen in Deutschland vor.

2015 wurde die erste Liste vorgelegt. Hauptkritikpunkt an dieser Liste war, dass die gelisteten Arten nur einen Bruchteil der EU-weit als invasiv angesehenen Arten ausmachten. 2016 enthielt die Liste dann 37 Arten, bei der Revision 2017 kamen dann noch 12 Arten dazu (relevante Arten wie Marderhund, Bisam und Nilgans).

2019 kamen dann insgesamt 17 Arten dazu (relevante Art-Götterbaum).

2022 erweiterte sich die Liste um 22 Arten.

2025 wurde die jüngste Erweiterung verabschiedet. Die Neuaufnahme umfasste 26 Arten.

Die Liste umfasst jetzt 114 Arten, davon 49 Pflanzen- und 65 Tierarten. Da sind einerseits Arten, die bisher in Deutschland überhaupt nicht vorkommen. Der Amerikanische Nerz verdrängt den Europäischen Nerz nahezu vollständig. Ebenso diverse Staudenknöteriche, die Asiatische Riesenhornisse wurde als ganz neue Art aufgenommen. Sie kam bisher in ganz Europa nicht vor. Sie kam aus China über Fracht nach Frankreich zu uns und breitet sich schnell aus.

In Deutschland sind mindestens 186 Tier- und Pflanzenarten bekannt, die nachweislich negative Auswirkungen haben oder haben können. In der gesamten EU gehen Experten sogar von 12 000 gebietsfremde Arten aus. Von denen sind etwa 15 Prozent als invasiv eingestuft und werden damit potenzielle Schäden anrichten.

Die EU strebt einen einheitlichen Mindeststandard an um mögliche Schäden besser kontrollieren und verhindern zu können. Ggf. sollen geschädigte Ökosysteme wieder hergestellt werden.

Invasive Arten sollten vollständig bekämpft werden, wenn sie auf schutzwürdigen Flächen wie Naturschutz- oder Natur-2000-Gebieten auftreten (Z.B. Drüsiges Springkraut,).

Seit 1492 listet der BfN 430 Arten als gebietsfremde Pflanzenarten auf.

Pampasgrass ist in Deutschland nicht verboten (die auf der Liste stehende Art ist meist nicht im Handel erhältlich).

Kirschlorbeer bleibt in der EU erlaubt und ist im Handel erhältlich. In der Schweitz ab 9/2024 generell untersagt. Die Schweitz ist kein EU-Mitglied. Es gilt Bestandsschutz. Für die Neuanlage empfehlen sich Arten, die der Insekten- und Vogelwelt mehr bieten.
MO

Quellen:
BfN: Die invasiven Arten der Unionsliste der Verordnung (EU)
 Nr. 1143/2014, Dritte Fortschreibung 2022,
BfN-Schriften 654 (2023)

NABU